- Frage 1: Darf man das Präparat Apiwarol nach dem angegebenen Verfalldatum noch verwenden?
- Art. 11 der Verordnung über Pharmaprodukte, BGB. vom Jahr 2008 Nr. 45 Pos. 271 • Neufassung vom 12. Juli 2015
2. Die im Art. 10 Abs. 2b Pkt. 12 erwähnte Charakteristik eines Tierärztlichen Medizinproduktes enthält:
c) Haltbarkeitszeit und, wenn erforderlich, die Anwendbarkeitszeit nach Rekonstituierung des Tierärztlichen Medizinproduktes bzw. nach dem ersten Öffnen dessen direkter Verpackung,
d) spezielle Vorsichtsmaßnahmen während der Lagerung.
Gemäß der Verordnung über Pharmaprodukte (s.o.) dürfen keine tierärztlichen Medizinprodukte (und auch Apiwarol gehört zu dieser Kategorie) nach deren Verfalldatum weiter verwendet werden. Änderungen, die im Produkt selbst nach dessen Verfalldatum stattfinden, vermindern seine Effektivität, was bedeuten würde, daß das Produkt eine geringere Aktivität gegen die Milbe Varroa destructor aufweist. Auch die Lagerung des Produktes unter ungeeigneten Bedingungen kann seine quantitative Zusammensetzung verändern durch die Verminderung des Wirkstoffanteils. In dieser Situation kann sich eine Parasitenlinie entwickeln, die eine Resistenz gegen Wirkung von Amitraz aufweist. - Frage 2 - Muß die Lufttemperatur während des Räucherungsprozesses über den ganzen Tag höher als 10oC sein?
- Die äußerlich (im Bereich des Bienenstandes) gemessene Temperatur von 10°C verursacht, daß die Arbeitsbienen den Innenbereich des Bienenstockes noch aktiv lüften. Einerseits führt dies zu einer ungefähr gleichmäßigen Austragung des Wirkstoffes zwischen den von Bienen besiedelten Honigwaben, was den Kontakt von Amitraz mit den Parasiten auf den Körpern von erwachsenen Bienen möglich macht. Andererseits geht jedoch der Rauch mit Wirkstoff Amitraz ziemlich schnell aus dem Bienenstock verloren, nachdem die für die Zeitperiode der Beräucherung mittels Apiwarol verwendeten Abdichtungen wieder entfernt worden sind. Zusammenfassend kann man feststellen, daß die Temperatur über 10 °C im Moment der Beräucherung einer Bienenkolonie erhalten werden sollte.
- Frage 3 - Dürfen die Biowar-Streifen für eine längere Zeit als 8 Wochen in einem Bienenstock belassen werden?
- Bei richtig aufgehängten Streifen mit dem Medizinprodukt Biowar sollte deren Belassungszeitraum in einem Bienenvolk nicht länger sein als vom Hersteller angegeben, d.h 8 Wochen. Eine längere Belassungszeitdauer wird eine Einschränkung der an die Parasiten ankommenden Dosis von Amitraz zur Folge haben und kann zum Verlust der effektiven Wirkung des Produktes führen, sowie auch die Entwicklung einer Linie der Milbe Varroa destructor verursachen, die eine Resistenz gegen den Wirkstoff aufweist. Die einzige Ausnahme ist eine Situation, in der bei falsch aufgehängten Streifen die Arbeiterbienen im Innenraum des Bienenstockes zu weit weg von den Streifen bleiben und dadurch keinen Wirkstoff von deren Oberfläche aufnehmen können. In diesem Fall sollte die Lage der Biowar-Streifen im Bienennest entsprechend geändert werden, so daß sie intensiver von den Bienen besiedelt werden können, und in dieser Situation kann man auch die Verweilzeit der Streifen in einem Bienenvolk für weitere zwei Wochen verlängert werden.
- Frage 4 - Wie oft im Jahr sollte die Beräucherung mit Apiwarol erfolgen (wie oft geht das maximal)?
- Bei Verwendung von Produkten wie Apiwarol gilt das Prinzip, daß es grundsätzlich bei brutfreien Bienenkolonien oder nur bei einem minimalen Anteil von Bruteiern angewendet wird. Der im Rauch verabreichte Wirkstoff Amitraz erreicht nicht die Parasiten, die sich in verschlossenen Brutzellen befinden, außerdem kann er bei einer nicht ordnungsgemäßen Anwendung Toxizitätsgefahr für unvollständig verschlossene Brutzellen darstellen. Er entwickelt antiparasitäre Wirkung nur bei erwachsenen Bienen und nur solche “Patienten” sollten damit behandelt werden. Bei den in Polen vorhandenen Klimabedingungen (obwohl in den letzten Jahren Änderungen auftreten) gibt es in den Bienenfamilien brutfreie Zeiträume immer am Anfang Frühjahr und im Spätherbst. In diesen Zeiträumen sollte auch die Verabreichung von Apiwarol in den Bienenkolonien erfolgen. Die Beräucherung sollte zweimal im Frühjahr und zwei oder dreimal im Herbst durchgeführt werden, zu einer Zeit, wenn in den Bienenkolonien nur eine minimale Menge Brut vorhanden ist und der Außentemperatur am Tag der Behandlung mindestens 10°C beträgt. In einigen Fällen kann man eine zusätzliche Behandlung durchführen, und zwar in der Zeit, wo die Bienenmutter keine Bruteier mehr legt, um sich auf die winterliche Brütung vorbereiten zu können. In diesem Zeitraum wird die Menge der Bruteier in der Bienenkolonie deutlich reduziert, in den durchschnittlichen Klimabedingungen in unserem Land findet dies normalerweise zwischen Mitte August und Anfang September statt. Allerdings müßte dieser Zeitpunkt sehr genau erfaßt werden, damit das verabreichte Produkt keine schädlichen Wirkungsfolgen bei der Brut entwickelt. Daraus ist zu schließen, daß die maximale Anzahl von Behandlungen mit Apiwarol nicht häufiger als 5 bis 6 mal in der gesamten Bienenhaltungssaison erfolgen sollte.
- Frage 5 - Wie lange nach dem Öffnen der Verpackung soll das Präparat Apiwarol verbraucht werden?
- Der Inhalt einer angebrochenen Verpackung mit dem Präparat Apiwarol muß innerhalb von 24 Tagen verbraucht werden.