Beschreibung
Injektionsslösung für Hunde und Katzen, angewendet als Betäubungsmittel bei chirurgischen Eingriffen.
Qualitative und Quantitative Zusammensetzung des Wirkstoffes
Ketamin – 100 mg/ml (in der Form von Ketaminhydrochlorid – 115,34 mg/ml)
Indikationen zur medizinischen Behandlung
Kurzweilige Betäubung für kleine chirurgische Eingriffe, die einer Betäubung bedürfen, wie zum Beispiel: Entfernung von Zahnstein, Fremdkörpern aus dem Maul, Speiseröhre, Anschneiden von Abszessen, Verbandswechsel, Röntgenaufnahmen und bei aggressiven und hyperaktiven Tieren.
Vollnarkose gemeinsam mit anderen Betäubungsmitteln wird angewendet bei zu operierenden Knochenbrüchen, Reposition von Luxationen, Kastrationen, Kaiserschnitten und Laparotomien.
Kontraindikationen
Nicht verwenden bei Tieren mit Kreislaufinsuffizienz, Bluthochdruck, Leber- oder Nierenschäden.
Nicht verwenden bei Tieren mit diagnostizierter Epilepsie, okulärer Hypertension und bei Tieren mit offenen Augapfelverletzungen und Kopfverletzungen.
Nicht verwenden im Fall einer Allergie gegen den Wirkstoff oder andere Bestandteile des Arzneimittels.
Nicht verwenden bei Tieren, die in der letzen Schwangerschaftsphase sind, es sei denn, dass eine Kaiserschnitt-Indikation vorliegt.
Nebenwirkungen
Nach Verabreichung des Präparats, können bei den Tieren folgende Symptome auftreten: Blutdruckanstieg, Steigerung der Herzfrequenz gemeinsam mit einer respiratorischen Depression und Herzstillstand. Ketamin führt zu Speichelüberproduktion, Muskelzittern, Steigerung des Muskeltonus, Konvulsionen, spastische Bewegungen und tonische Muskelkrämpfe, Nystagmus und Mydriasis, sowie Lungenoedem.
Es kann während der Aufwachphase zu Lautäußerungen kommen, wenn Ketamin als einziges Anästhetikum verwendet wird. Wenn dieses bei Hunden als einziges Betäubungsmittel verwendet wird, ruft es Erbrechen hervor, bei Katzen allerdings, wo während der Betäubung die Augen offen bleiben, kann es zum Austrocknen der Hornhaut kommen. An der Injektionsstelle kann eine unwesentliche, eingeschränkte Schwellung auftreten, die von selbst weggeht innerhalb einiger Tage.
Falls Nebenwirkungen nach Anwendung dieses Produktes auftreten sowie bei Auftreten von jeglichen ungewollten, nicht in der Verpackungsbeilage vermerkten Symptomen (ebenfalls den Menschen betreffend aufgrund eines möglichen Kontakts mit dem Produkt), ist der zuständige Tierarzt, die Inhaber der Genehmigung, beziehungsweise das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu kontaktieren. Das Kontaktformular kann man von der Website https://www.urpl.gov.pl (Abteilung: Veterinärmedizinische Arzneimittel).
Dosierung und Arten der Verabreichung des Medikaments
Das Arzneimittel ist intramuskulär oder intravenös zu verabreichen.
Bei intravenöser Verabreichung muss das Präparat bis zur Körpertemperatur erwärmt und langsam eingespritzt werden. Vor der Verabreichung von Ketamin, muss eine Prämedikation mit Atropin in der Dosis 0,05 mg/kg Körpergewicht intramuskulär oder subkutan, verabreicht werden.
Dosierung bei Hunden:
– 2-5 mg Ketamin/kg Körpergewicht intravenös
– 5-15 mg Ketamin/kg Körpergewicht intramuskulär
Dosierung bei Katzen:
– 5-15 mg Ketamin/kg Körpergewicht intramuskulär
Verabreichung von Ketamin in Kombination mit anderen Betäubungsmitteln und Medikamenten, die zur Prämedikation vor der Narkose dienen:
Katzen: Atropin in der Dosis 0,05 mg/kg Körpergewicht intramuskulär verabreichen und danach 5-15 mg Ketamin/kg Körpergewicht gemeinsam mit Xylazine oder Diazepam.
Hunde: Atropin in der Dosis 0,05 mg/kg Körpergewicht intramuskulär verabreichen und danach ein Neuroleptikum (Diazepam, Medetomidyn oder Xylazin) und nach Ablauf von 5 – 10 Minuten 3 mg Ketamin/kg Körpergewicht intravenös oder 10 mg Ketamin intramuskulär verabreichen
Anweisungen für die ordnungsgemäße Verabreichung der Impfung
12 Stunden vor der Anwendung des Arzneimittels dürfen die Tiere nicht gefüttert werden.
Bei Operationen im Bauchraum wird ein weiteres Schmerzmittel benötigt, da Ketamin die viszeralen Empfindungen nicht betäubt.
Das Produkt ist nicht selbstständig bei nasopharyngealen, laryngealen, trachealen und bronchialen sowie endoskopischen Eingriffen zu verwenden.
Je höher die Dosis, desto länger dauert die Betäubung an, ohne, dass die Qualität dieser verringert wird.
Karenzzeit
Nicht betroffen
Spezielle Vorsichtsmaßnahmen bei der Lagerung und beim Transport
Für Kinder unerreichbar aufbewahren. Lagern in Räumen mit nicht mehr als 25°C. Vor Lichteinfluss schützen. Nicht einfrieren. Haltbarkeitsdauer nach dem erstmaligen Öffnen der unmittelbaren Verpackung- 28 Tage.
Nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums auf dem Etikett, das Produkt nicht mehr verwenden.
Spezielle Warnungen und Vorsichtsmaßnahmen
Während des operativen Eingriffs, müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Austrocknung der Hornhaut zu verhindern. Bei Tieren, die einen hohen Blutverlust erlitten haben, ist eine geringere Dosis des Medikaments anzuwenden.Vorsichtsmaßnahmen sind vor allem dann zu treffen, wenn Tiere mit Herzmuskelschaden betroffen sind. Ältere Tiere sind anfälliger auf das posttraumatische Stresssyndrom. Während des Aufwachens benötigen sie Stille und Ruhe. Während der Wirkungsdauer des Betäubungsmittels sind Herztätigkeit und Lungenfunktion zu überwachen.
Bei ungewollter Selbstinjektion ist ein Arzt zu kontaktieren, dem auch die Informationsbroschüre beziehungsweise die Verpackung des Medikaments vorzuweisen sind.
Bei zufälligem Kontakt mit dem Medikament, ist die Lösung sofort von der Haut oder Schleimhäuten mit Wasser abzuwaschen. Während der Schwangerschaft und Laktationszeit nicht anwenden, außer wenn ein Kaiserschnitt ansteht. Xylazin, Detomidin, Medetomidin, Acepromazin wirken vorbeugend gegen Konvulsionen, die bei der Betäubung mit Ketamin vorkommen können. Die Ketaminwirksamkeit wird verstärkt durch Substanzen, die die CNS
Aktivität herabsetzen. Narkotika, Barbiturate, Diazepam können die Dauer des Aufwachens verlängern. Chloramphenicol kann die Betäubungsdauer von Ketamin verlängern. Neuro-muskuläre Blocker, wie Succinylcholine oder Tobocurarin können eine erhöhte oder verlängerte respiratorische Depression herbeiführen. Thiopental beugt der durch Ketamin ausgelösten Stimulation des Gehirnstoffwechsels und der Erweiterung der Hirnblutgefäße vor. Atropin beseitigt die Speichelüberproduktion nach der Verabreichung von Ketamin. Barbiturate dürfen nicht gemeinsam mit Ketamin verwendet werden, da sie chemisch inkompatibel sind.
Bei einer hohen Dosis von diesem Medikament, kommt es zu Benommenheit und Gleichgewichts-, sowie Koordinationsverlust. Ebenso kann es bei einer hohen Dosierung zu Erbrechen und Krampfanfällen kommen. Zwei-, oder dreifache Dosierung von Ketamin führt zu einem tieferen Schlaf, der länger anhält und zeitweise auch zu respiratorischen Depression. Respiratorische Lähmung tritt nach achtfacher Dosis, und Herzkreislauf- Stillstand nach 12 facher Dosis des Betäubungsmittels, ein. Die Todesursache ist laut akuten toxikologischen Untersuchungen eine zentrale Depression und Stillstand der Atmung.
Um die Nebenwirkungen zu vermeiden, ist die Prämedikation mit Atropin einzuhalten, insbesondere sind Arzneimittel mit muskelentspannender Wirkung, wie Xylazin und Diazepam zu empfehlen. Bei Katzen antagonisiert teilweise die Anwendung von Yohimbin, in der Dosis 0,25 mg/kg Körpergewicht in Verbindung mit 4-Amidopiridin in der Dosis 0,6 mg/kg Körpergewicht intravenös, die Wirkung von Ketamin.
Im Fall einer Überdosierung, müssen Reanimationsmaßnahmen getroffen werden: Herzmassage und künstliche Beatmung.
Spezielle Vorsichtsmaßnahmen, die die Entsorgung von nicht verbrauchten veterinärmedizinischen Arzneimitteln oder von diesen stammende Abfallstoffe, betreffen
Das nicht verbrauchte veterinärmedizinische Arzneimittel oder dessen Abfallprodukte ist, vorschriftsgerecht, zu entsorgen.
Verpackungsgröße
10 ml
Haltbarkeitsdauer
2 Jahre
Ausschließlich für Tiere geeignet
Andere Informationen
Besitz und Vermarktung dieses Produkts regeln Vorschriften, die Suchtstoffe oder psychotrope Substanzen betreffen. Um Informationen zu dem hier beschriebenen Arzneimittel zu erhalten, kontaktieren Sie sich mit der dafür verantwortlichen Instanz.
2.08.2013 r.